Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2019 Ab 1. Januar 2019 gelten voraussichtlich folgende Werte in der Sozialversicherung:

Die für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen betragen für die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer 60.750 €. Für die bereits am 31. Dezember 2002 in der Privaten Krankenversicherung versicherten Beschäftigten beträgt die Grenze 54.450 €.