Verfahrensrecht
Bei Billigkeitserwägungen wegen übermäßiger Steuerbelastung dürfen Einkommen- und Gewerbesteuern nicht zusammengerechnet werden
Steuern können erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls aus persönlichen oder sachlichen Gründen unbillig wäre. Bei den persönlichen Billigkeitsgründen wird […]